Die combus ist anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
Wir sind berechtigt, Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW durchzuführen. Dies bedeutet, dass Sie für unsere Weiterbildungen Bildungsurlaub beantragen können.
Der Antrag muss frühzeitig beim Arbeitgeber gestellt werden.