Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Anmeldung

Die Anmeldung richten Sie bitte per Fax, Post, E-Mail oder über unser Online-Anmeldeformular auf www.busforum.de an die combus. Die Anmeldung ist verbindlich. Jeder Teilnehmer erhält eine schriftliche Bestätigung. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

        

  1. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

Bei Schulungen, die von der EU bezuschusst werden, müssen zwei Fragebögen des Europäischen Sozialfonds vollständig ausgefüllt werden und zwingend am Seminartag der combus vorliegen. Ansonsten kann der angebotene Vorzugspreis nicht gewährt werden.

        

  1. Rücktritt von der Teilnahme

Der Vertragspartner kann anstelle des ursprünglich bekanntgegebenen Teilnehmers eine Ersatzperson zur Veranstaltung schicken. Der Teilnehmerwechsel und die Benennung der Ersatzperson sind der combus so früh wie möglich bekanntzugeben, spätestens am Tag der Veranstaltung vor deren Beginn.

Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich oder in Textform (insbesondere E-Mail) erfolgen. Der Rücktritt ist bis zehn Kalendertage vor dem Veranstaltungstag kostenfrei möglich. Eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr wird dem Vertragspartner von der combus in voller Höhe erstattet. Bei einem Rücktritt bis sechs Tage vor Veranstaltungstag werden pauschale Stornokosten in Höhe von 30,- € fällig und bei einem Rücktritt danach 80 % der Netto-Teilnahmegebühr. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen die Seminargebühr in voller Höhe zu entrichten.

Die Stornokosten beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Stornokosten entfallen bzw. verringern sich, sofern der Vertragspartner den Nachweis führt, dass der combus durch den Rücktritt keine oder geringere Aufwendungen entstanden sind als die Stornosätze.

        

  1. Absage von Veranstaltungen und Ablaufänderungen

Die Absage von Seminaren, z.B. bei Ausfall eines Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, bleibt vorbehalten. In jedem Fall wird die combus sich bemühen, dem Teilnehmer Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Muss die combus eine Veranstaltung absagen, wird dem Teilnehmer umgehend ein bereits bezahlter Seminarbetrag erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine geänderte Referentenbesetzung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung.

        

  1. Haftung

Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an einem Seminar auf eigene Gefahr. Die combus haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle entstehen und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/das Schulungsgelände eingebrachte Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände. Für von ihr zu vertretende Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die combus nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

        

  1. Information gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die combus Competence Mensch und Bus GmbH nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

        

  1. Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist Böblingen, wenn der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand: 5. September 2018, gültig ab September 2018

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